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Auskunft aus dem Altlastenkataster

Hinweise

  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Die Informationen des Altlastenkatasters unterliegen im Einzelfall dem Datenschutz. Aus diesen Gründen ist die Beteiligung des Grundstückseigentümers vor Auskunftserteilung zu prüfen. Die Angaben zum Eigentümer-Einverständnis sind daher unerlässlich.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Diese Auskunft ist gebührenpflichtig. Die Gebühr berechnet sich nach erforderlichem Zeitaufwand für die Erteilung der Auskunft. Die Mindestgebühr beträgt 40,00 EUR.
  • Den Auskünften aus dem Altlastenkataster liegt i.d.R. ein umfangreicher und erheblicher Vorbereitungs-/ Verwaltungsaufwand zugrunde. Gemäß Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG RW) in Verbindung mit der Tarifstelle 15c.1.2 der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW vom 03.07.2001 in der z.Zt. gültigen Fassung kann eine Gebühr von bis 500 EUR erhoben werden. Die Höhe der Gebühr berechnet sich nach erforderlichem Zeitaufwand für die Recherche, Auswertung und Zusammenfassung vorliegender Informationen (Erfassungsdaten, Gutachten, Pläne, usw.). Für die Gebührenberechnung werden die Stundensätze gemäß RdErl. d. Ministeriums für Inneres und Kommunales - 56 - 36.08.09 in der jeweils aktuellen Fassung angewandt.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, werden die nachfolgenden Angaben benötigt. Bitte tragen Sie entweder die Adresse oder die Gemarkung, die Flur, und die Flurstücke ein, damit das Grundstück eindeutig identifiziert werden kann. Wenn Sie nicht Eigentümer des Grundstücks sind, wird die Zustimmung des Eigentümers mit Unterschrift benötigt, da sonst keine Auskunft erteilt werden darf.

Grundstück

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Prüfung

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