Sie möchten vorübergehend aus einem besonderem Anlass alkoholische Getränke, zum Beispiel bei Straßenfesten, Umzügen, Märkten, Sportveranstaltungen und ähnliches ausschenken und benötigen hierfür eine Erlaubnis nach dem Gaststättengesetz - eine sogenannte Gestattung.
Hinweise
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
- Bei Ausschank alkoholischer Getränke sind in der Nähe des Schankbetriebes Toilettenanlagen bereitzustellen.
- Getränke dürfen nur in Mehrwegbehältnissen (z. B. Gläser, Flaschen) abgegeben werden.
- Eine Getränkeschankanlage darf erst in Betrieb genommen werden, wenn sich der Sachkundige gemäß § 10 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) von der ordnungsgemäßen Montage und der sicheren Funktion der Anlage überzeugt hat.
- Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind gemäß § 11 Betriebssicherheitsverordnung aufzuzeichnen.
- Rechtsgrundlage: § 12 Gaststättengesetz (GastG) Ob die durch den Verkauf erzielten Überschüsse mildtätigen oder gemeinnützigen Zwecken zugeführt werden, ist unerheblich. Findet die Veranstaltung im öffentlichen Straßenraum statt, ist zusätzlich eine Sondernutzungserlaubnis beim Ordnungsamt zu beantragen. Für Veranstaltungen nach 22 Uhr brauchen Sie zusätzlich eine besondere Erlaubnis des Umwelt- und Grünflächenamtes.
Kosten
- Der Verwaltungsgebührenrahmen beträgt 30 bis 200 Euro. Die Kosten werden per Gebührenbescheid erhoben.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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