Informationen

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Die Verhütung von Infektionskrankheiten und die Vermeidung von Ansteckungen, ist eine der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im Rahmen des Infektionsschutzes müssen bestimmte Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (§34 IfSG) durch Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Hinweise

  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Fachliche Abfragen

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt. Es ist auch möglich bei großen Formularen weitere Antragseiten einzubauen.

Formularfelder

Kontaktdaten der Einrichtung

Anzahlen der gesamten Einrichtung

Angaben zur Krankheit

Handelt es sich um einen Kopflausbefall?*

Möchten Sie eine weitere Erkrankung melden?*

Personendaten

Daten der betroffenen Personen

Hier werden die Daten der betroffenen Personen abgefragt.

Betroffene Person

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