Die Verhütung von Infektionskrankheiten und die Vermeidung von Ansteckungen, ist eine der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im Rahmen des Infektionsschutzes müssen bestimmte Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (§34 IfSG) durch Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.
Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt. Es ist auch möglich bei großen Formularen weitere Antragseiten einzubauen.
Hier werden die Daten der betroffenen Personen abgefragt.
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