eines Vorstandes, Aufsichtsrates, Verwaltungsrates, sonstigen Organen oder Beirat einer Gesellschaft, Genossenschaft, eines in einer anderen Rechtsform betriebenen Unternehmens oder einer Körperschaft, Stiftung, Anstalt des öffentlichen Rechts und Gebietskörperschaft sowie anderen Kontrollgremien im Sinne des § 125 Abs. 1 Satz 5 des Aktiengesetzes. (3)