Ich ermächtige die Stadt Bochum, Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von der Stadt Bochum auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Ich bin ferner damit einverstanden, dass das angegebene Girokonto auch für Erstattungen verwendet wird. Datenschutzinformationen finden Sie unter www.bochum.de/finanzsteuerung/zahlungsverkehr
Hinweise
- Das SEPA-Lastschriftmandat kann für wiederkehrende Zahlungen verwendet werden.
- Sie können innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit Ihrem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Die Forderungen werden frühestens zum Fälligkeitstermin eingezogen. Aus technischen Gründen kann der Einzug auch zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
- Bitte beachten Sie, dass bei einer Rückbuchung eines eingezogenen Betrages das SEPA-Lastschriftmandat automatisch erlischt und Rücklastschriftgebühren anfallen können.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
- Falls Sie nur ein Leerformular haben möchten, finden Sie es hier.
Gebühren
- Bei der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*