Angaben zum Jagdschein
Versagung des Jagdscheines gemäß § 17 des Bundesjagdgesetz.
Sind Sie Pätcher*in eines Jagdreviers oder Jagdaufseher?
Daten der gesetzlichen Vertreter*in*
(Nur bei der Ausstellung oder Verlängerung eines Jugendjagdscheins erforderlich.)
Handelt es sich um eine Verlängerung oder eine Neuausstellung des Jagdscheins?
Zeitraum (In- / Ausländer, maximal 14 Tage)
Persönliche Verhältnisse
(Die nachfolgenden Erklärungen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Nach Antragstellung findet eine Abfrage gemäß § 17 Absatz 1 Satz 2 Bundesjagdgesetz statt.)
Ich besitze die notwendige körperliche Eignung zur Jagd und für den Umgang mit der Waffe.
Ich bin trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, psychisch krank oder debil.
Ich bin oder war Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Partei.
Ich wurde in den letzten 10 Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt. Beispiele: Raub, schwerer Körperverletzung, Totschlag, Sexueller Missbrauch, Bestechung von Mandatsträgern, Geldfälschung.
Ich wurde in den letzten 5 Jahren wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt.
In den letzten 5 Jahren war ich mehr als einmal in polizeilichem Präventionsgewahrsam wegen Gewalttätigkeit.
Es sind noch Strafverfahren bei mir anhängig (laufen noch).
Die benötigten orginal Unterlagen (Jagdschein / Passbild) reiche ich postalisch nach. Der Antrag kann erst bearbeitet werden, wenn alle orginalen Unterlagen vorliegen.
Hinweis: Die Einreichung des Jagdscheins im Original ist zur Antragstellung zunächst nicht erforderlich. Sobald die Voraussetzungen für die Verlängerung beziehungsweise Erteilung des Jagdscheins vollständig geprüft werden konnten, werden Sie kontaktiert. Die Verlängerung beziehungsweise Erteilung des Jagdscheins erfolgt in der Regel in einem persönlichen Termin. Zu diesem Termin muss der Jagdschein mitgebracht werden.
Hinweis zu den Persönlichen Angaben*