Wer die Jagd ausübt, muss einen auf seinen Namen lautenden Jagdschein mit sich führen und diesen auf Verlangen den Polizeibeamten sowie den Jagdschutzberechtigten vorzeigen. Der Jagdschein ermächtigt zeitgleich zum Waffenbesitz. Um einen Jagdschein zu erhalten wird benötigt: - Antrag - Prüfungszeugnis (sofern Sachkunde nicht bereits nachgewiesen) - Körperliche und geistige Eignung - Zuverlässigkeit - Kopie des Ausweises - Passbild - Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden für den beantragten Zeitraum.
Hinweise
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Während des Stellens des Antrags fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Prüfungszeugnis (sofern Sachkunde nicht bereits nachgewiesen)
- Versicherungspolice über eine gültige Jagdhaftpflichtversicherung mit einer Abdeckung in Höhe von mindestens 500.000,- EUR für Personenschäden und 50.000,- EUR für Sachschäden für den beantragten Zeitraum
- Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
- Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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