In der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses wird eine Kaufpreissammlung geführt, in die alle in der Stadt Bochum verkauften Immobilien mit ihren Kaufdaten und Merkmalen aufgenommen werden. Die Einrichtung dieser Kaufpreissammlung basiert auf der Vorschrift des § 195 Absatz 1 des Baugesetzbuches. Danach sind alle Notare und beurkundenden Stellen verpflichtet, eine Abschrift der ihnen vorliegenden Grundstückskaufverträge dem Gutachterausschuss zur Übernahme in die Kaufpreissammlung zu übersenden. Gemäß § 195 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 34 der Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlung (GrundWertVO NRW) können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für Grundstückswertermittlung zur Begründung ihrer Gutachten auf schriftlichen Antrag Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erhalten. Mit Änderung der Gutachterausschussverordnung vom 23.03.2004 können auch private Antragsteller anonymisierte Auskünfte erhalten.
Hinweise
- Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung NRW – GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 (GV NRW S. 1137), § 34 Auskünfte aus der Kaufpreissammlung Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019, Tarifstelle 5.3.2.1 Auskunft aus der Kaufpreissammlung
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Die Antragstellung ist kostenfrei. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wird, fallen Gebühren an. Informationen über die anfallenden Kosten finden Sie hier.
Unterlagen
- Sollten die Beantragung als öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständige für Grundstückswertermittlung erfolgen, so ist die Zertifizierung nachzuweisen.
- Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
- Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
Hinweis zum Datenschutz*