Sie benötigen ein amtliches Unschädlichkeitszeugnis bei Grundstückseigentum, um zu belegen, dass rechtliche Änderungen an einem Grundstück keine Nachteile bergen.
Weicht die Rechnungsadresse von der Antragstelleradresse ab? Bei einer abweichenden Rechnungsadresse ist eine Vollmacht des Rechnungsempfängers / Kostenträgers erforderlich.
Um Ihren Antrag bearbeiten zu können, werden die nachfolgenden Angaben benötigt.
Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Im Anschluss können Sie die eingegebenen Daten nicht mehr verändern. Um Angaben zu korrigieren gehen Sie bitte in den jeweiligen Abschnitt oder nutzen Sie hierfür den zurück Button.