Informationen

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Antrag Ausnahmegenehmigung auswärtige Fischerprüfung gemäß § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung
(Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.)

Hinweise

  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Falls die Ausnahmegenehmigung vorab per E-Mail zugesandt werden soll, geben Sie bitte eine E-Mailadresse an.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

Daten der gesetzlichen Vertreter*in*

(Nur bei Antragstellung für Minderjährige oder unter gesetzlicher Betreuung stehende Personen erforderlich.)

Daten der Fischereibehörde, bei der die Prüfung absolviert werden soll

Grund für die Teilnahme an einer auswärtigen Fischerprüfung

(Nach § 3 Absatz 3 der Verordnung über die Fischerprüfung NRW ist die Fischerprüfung bei der unteren Fischereibehörde am Wohnort des Prüflings abzulegen. Um über Ausnahmen von diesem Grundsatz entscheiden zu können, ist der Antrag zu begründen. Warum möchten Sie die Fischerprüfung außerhalb von Bochum ablegen?)

Prüfung

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Staatsangehörigkeit

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Daten der Fischereibehörde, bei der die Prüfung absolviert werden soll

Behördenname
Strasse
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Voraussichtliches Prüfungsdatum
Begründung
Soll die Ausnahmegenehmigung vorab per E-Mail zugesandt werden? Hierdurch reduziert sich die Bearbeitungszeit.