Der Fischereischein darf nur Personen erteilt werden, die eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben. Hat jemand die Fischerprüfung bestanden, so wird ihm hierüber ein Zeugnis ausgestellt. Leider kommt es vor, dass man das Zeugnis verlegt, verliert oder es anderweitig nicht mehr zur Verfügung steht. Hier können Sie eine Ersatz- oder Zweitschrift für Ihr Fischerprüfungszeugnis beantragen.
Hinweise
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
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Kosten
- Die Bezahlung der Gebühren erfolgt per Gebührenbescheid.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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