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Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz
Die Erlaubnis nach § 27 Sprengstoffgesetz berechtigt grundsätzlich zum Erwerb, Verbringen innerhalb der Bundesrepublik, zur Aufbewahrung, Verwendung und Vernichtung von Treibladungspulver im privaten Bereich. Im Zuge des Antragsverfahrens ist ein Bedürfnis nachzuweisen. Ein Bedürfnis kann sein, dass man Waffenbesitzer ist und selbst Munition herstellen möchte (Jäger / Sportschützen) oder bspw. die Brauchtumspflege (Böllerschützen). Hier können Sie die Erlaubnis für den "Pulverschein" beantragen.

Hinweise

  • Die nachfolgenden Erklärungen sind wahrheitsgemäß zu beantworten. Nach Antragstellung findet eine Abfrage beim LKA, dem Verfassungsschutz, dem Bundesamt für Justiz sowie dem Staatsanwaltschaftlichen Zentralregister statt.
  • Wer explosionsgefährliche Stoffe erwerben oder mit diesen umgehen will, bedarf der behördlichen Erlaubnis.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Ein Gebührenbescheid wird im Nachgang erstellt.

Unterlagen

  • Bescheinigung Bedürfnis (Jagdschein / Sportschütze / Brauchtumspflege)
  • Kopie der Waffenbesitzkarten
  • Bei Verlängerung: Bisheriger § 27 SprengG-Schein (Pulverschein) in Original
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst - Erlaubnis gemäß § 27 Sprengstoffgesetz - abgefragt.

Beantragt wird die Erlaubnis zwecks

Ich beabsichtige folgende Tätigkeit durchzuführen

Stoffe und Mengen

Aufbewahrungsort der Stoffe (Vor Erteilung der Erlaubnis wird Ihr Lager überprüft!)

Mein Bedürfnis weise ich wie folgt nach

Die erforderliche Fachkunde weise ich wie folgt nach

Persönliche Verhältnisse

Dokumente

Erklärung*

Prüfung

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Firma
Anrede
Titel
Nachname
Vorname
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort

Straße
Hausnummer
Land
Plz
Ort
Telefon
Fax
EMail

Antragsdaten

Beantragt wird die Erlaubnis zwecks

Erwerb von explosionsgefährliche Stoffe (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 1 SprengG)
Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen (vgl. § 27 Abs. 1 Nr. 2 SprengG)
(Aufbewahren, Verbringen, Verwenden, Wiedergewinnen und Vernichten)
Sonstiges

Ich beabsichtige folgende Tätigkeit durchzuführen

Laden und Wiederladen von Patronenhülsen (Herstellung von Munition)
Laden und Entladen von Vorderladerwaffen
Laden und Entladen von Böllern
Sonstiges

Stoffe und Mengen

Menge (in der Regel in Kilogramm /Kg)
Stoff (bspw. NC oder Schwarzpulver)
Menge (in der Regel in Kilogramm /Kg)
Stoff (bspw. NC oder Schwarzpulver)
Menge (in der Regel in Kilogramm /Kg)
Stoff (bspw. NC oder Schwarzpulver)

Aufbewahrungsort der Stoffe (Vor Erteilung der Erlaubnis wird Ihr Lager überprüft!)

Strasse
Hausnummer
Postleitzahl
Ort
Genauer Ort (bspw. Keller, Nebengebäude, Abstellkammer)
Gebäude bewohnt?
Ständiger Aufenthalt von Personen?
Sonstiges / Anmerkungen

Mein Bedürfnis weise ich wie folgt nach

Jäger mit gültigem Jagdschein (Kopie ist beigefügt)
Sportschütze (Bescheinigung des Vereins über die regelmäßige Teilnahme ist beigefügt)
Brauchtumspflege (Bescheinigung eines Vereins oder einer Organisation / Kirche ist beigefügt)
Sonstiges

Die erforderliche Fachkunde weise ich wie folgt nach

Staatlich anerkannter Fachkundelehrgang
Kopie des Fachkundenachweises ist beigefügt
Liegt Ihnen bereits vor (vgl. noch gültiger Sprengstoffschein)
Sonstiges
Kopie eines Nachweises ist beigefügt
Liegt Ihnen bereits vor

Persönliche Verhältnisse

Ich besitze die körperliche Eignung zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen. Meine Seh- und Hörfähigkeit ist ausreichend, ich bin farbtüchtig und meine Hände sind voll gebrauchsfähig
Ich bin trunksüchtig, rauschmittelsüchtig, psychisch krank oder debil
Ich bin oder war Mitglied in einer verfassungsfeindlichen Organisation oder Partei
Ich wurde in den letzten 10 Jahren wegen eines Verbrechens verurteilt. Beispiele: (Raub, schwerer Körperverletzung, Totschlag, Sexueller Missbrauch, Bestechung von Mandatsträgern, Geldfälschung)
Ich wurde in den letzten 5 Jahren wegen einer sonstigen vorsätzlichen Straftat zu mindestens 60 Tagessätzen oder zweimal zu einer geringeren Geldstrafe verurteilt.
In den letzten 5 Jahren war ich mehr als einmal in polizeilichem Präventionsgewahrsam wegen Gewalttätigkeit
Es sind noch Strafverfahren bei mir anhängig (laufen noch)
Anmerkungen (bspw. über laufende Verfahren o. ä.)
Erklärung