Sowohl die Nutzungsart, als auch die Lagebezeichnung, dienen der näheren Beschreibung eines Grundstücks. Da sich die tatsächliche Nutzung z.B. durch Bebauung ändert, werden regelmäßige Vergleiche auch unter Nutzung anderer Quellen, wie z.B. Luftbilder, durchgeführt. Benachrichtigungen anderer Behörden oder der Eigentümer führen ebenfalls zu einer Berichtigung. Die Lagebezeichnung wird im Grundbuch zusammen mit der Wirtschaftsart geführt, nimmt aber wie diese nicht am öffentlichen Glauben teil. Das heißt, derjenige, der ein Recht an dem Grundstück hat bzw. erwerben will, kann sich auf diese Angaben im Liegenschaftskataster bzw. im Grundbuch nur mit Einschränkungen berufen.
Hinweise
- Das Katasteramt prüft, ob die beantragte Änderung den Regeln zur Festlegung der tatsächlichen Nutzung oder Lagebezeichnung entspricht und berichtigt ggf. das Liegenschaftskataster.
- Rechtsgrundlagen: Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
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Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Nachweis des berechtigten Interesses
- Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
- Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
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