Sonderungen nach dem Katasternachweis dienen der Zerlegung von Flurstücken ohne Grenzuntersuchung und Vermessung. Sie können in besonderen Fällen eine Teilungsvermessung ersetzen. Ein Grundstück darf ohne Grenzuntersuchung und ohne Aufmessung nach dem Katasternachweis geteilt werden, wenn - die Grenzen des Grundstücks bereits festgestellt sind oder als festgestellt gelten, - die Teilungsgrenze durch die Verbindung geeigneter, in Koordinatenkatasterqualität vorliegender Grenz-, Gebäude- oder Bauwerkspunkte, bestimmt ist und - die Teilungsgrenze bei Grenzpunkten als abgemarkt, bei den Gebäude- oder Bauwerkspunkten als eindeutig gekennzeichnet nachgewiesen ist. Für Sonstige Sonderungen nach Nr. 21.2 ErhE NRW gelten besondere Voraussetzungen.
Hinweise
- Rechtsgrundlagen:
- Gesetz über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW)
- Erhebung der Geobasisdaten des amtlichen Vermessungswesens in Nordrhein-Westfalen - Erhebungserlass (ErhE NRW)
- Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) mit Anlagen Kosten: Es fallen Kosten gemäß der VermWertKostO NRW an.
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Es fallen Kosten gemäß der VermWertKostO NRW an.
Unterlagen
- Die Beantragung erfordert den Nachweis des berechtigten Interesses. Soweit eine Teilungsgenehmigung erforderlich ist, ist diese zusätzlich mit dem Antrag einzureichen.
- Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
- Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
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