Sie haben ein Schreiben des Rechtsamtes der Stadt Bochum - Bußgeldstelle - zur Anhörung in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren erhalten. Sie haben hier die Möglichkeit, Ihre persönlichen Daten elektronisch einzugeben und sich zu der vorgeworfenen Ordnungswidrigkeit zu äußern. Alternativ können Sie uns auch die zweite Seite des Ihnen vorliegenden Schreiben ausgefüllt per Post oder Email übersenden.
Hinweise
- Die Anhörung erfolgt gem. §§ 55, 56 Ordnungswidrigkeitengesetz.
- Wenn Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang Ihres Antrages wünschen, muss das Feld "E-Mail Adresse" ausgefüllt sein.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Es fallen keine Kosten für die Anhörung an.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*