Antragsdaten
Im Geltungsbereich der Stadtumbausatzung Nr. 1036 S - Laer West - bedürfen Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB, die Beseitigung baulicher Anlagen sowie erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, der Genehmigung der Stadt Bochum. Die Stadtumbaugenehmigung ersetzt in keinem Fall eine Baugenehmigung!
Antrag für das Objekt
Eigentümer*in (falls abweichend vom Antragsteller*in)
Bestätigung*
Einwilligung*