Ermittlung zu respiratorischen Erkrankung gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz
        
        Wenn Sie an einer respiratorischen Erkrankung (z.B. Influenza oder COVID-19 oder RSV) leiden und Post vom Gesundheitsamt erhalten haben, füllen Sie bitte im Rahmen der Ermittlungen nach § 25 Infektionsschutzgesetz die folgenden Felder aus.
       Hinweise
       
        - Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
 
       
       Kosten
       
        - Es fallen keine Gebühren an.
 
       
       Unterlagen
       
        - Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
 
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        - Es sind keine Unterlagen erforderlich.
 
       
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