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Ermittlung zu Gastroenteritiden gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie an einer Krankheit aus dem Bereich der Gastroenteritiden (z.B. Norovirus oder Campylobacter, Rotavirus oder Yersinien) leiden und Post vom Gesundheitsamt erhalten haben, füllen Sie bitte im Rahmen der Ermittlungen nach § 25 Infektionsschutzgesetz die folgenden Felder aus.

Hinweise

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Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Antragsdaten

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