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Antrag auf Förderung kleinerer Denkmalpflegemaßnahmen nach dem Denkmalförderprogramm des Landes NRW und der Stadt Bochum

Hinweise

  • Das zu fördernde Objekt ist gemäß Denkmalschutzgesetz in die Denkmalliste eingetragen oder liegt in einem Denkmalbereich und die geplante Maßnahme betrifft den Schutzbereich der Denkmalbereichssatzung.
  • Für die Maßnahme muss eine Erlaubnis nach dem Denkmalschutzgesetz vorliegen.
  • Mit der Maßnahme darf noch nicht begonnen worden sein.
  • Die Maßnahme muss bis zum 30.11. des Förderjahres abgeschlossen werden.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Kopie des Angebotes
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Antragsdaten

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Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

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Nachweise

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