Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung NRW ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Meldung kann über dieses Online-Formular erfolgen.
Hinweise
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*