Informationen

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Betreiber einer Einrichtung, die eine Tätigkeit nach § 1 Hygiene-Verordnung NRW ausführen, müssen die Aufnahme und die Beendigung ihrer Tätigkeit bei dem für den Ort der Niederlassung zuständigen Gesundheitsamt anzeigen. Die Meldung kann über dieses Online-Formular erfolgen.

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

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