Mithilfe dieses Onlinedienstes können Sie eine Nichtaufstellung der kombinierten Wertstofftonne gem. § 7 Abs. 9 Abfallsatzung beantragen. Sind auf dem Grundstück nachweislich keine ausreichenden Stellmöglichkeiten oder keine geeigneten Transportwege für den / die Abfallbehälter vorhanden, kann auf Antrag des Anschlusspflichtigen von einer Aufstellung der Abfallbehälter abgesehen werden. In diesem Fall sind für die Wertstoffe die zur Verfügung gestellten kombinierten Wertstoffsäcke zu benutzen und zu überlassen.
Hinweise
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
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Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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