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Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis für eine Maßnahme nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) (gebührenfrei)

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
  • Nur vollständige Anträge mit den erforderlichen Unterlagen können bearbeitet werden!
  • Mit der Maßnahme darf erst nach Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis begonnen werden!
  • Die Baudenkmäler in Bochum sind durchweg als gesamtes Gebäude, das heißt innen und außen denkmalgeschützt. Einschränkungen des Schutzumfangs sind gegebenenfalls ausdrücklich im Unterschutzstellungsbescheid vermerkt. Auf keinen Fall ist von einer Beschränkung des Schutzumfangs auf die Fassade auszugehen!
  • Nach dem Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW) ist jede Veränderung an einem Denkmal erlaubnispflichtig. Mit Veränderungen sind nicht nur Umbaumaßnahmen gemeint. Auch kleinere Reparaturen und Erneuerungen können große Auswirkungen haben, wenn sie mit denkmalunverträglichen Materialien ausgeführt werden.
  • Die denkmalrechtliche Erlaubnis ist vor Beginn der Maßnahme zu beantragen. Sie ersetzt in keinem Fall eine eventuell erforderliche Baugenehmigung! Sollten sie nicht sicher sein, ob Sie für Ihre geplante Maßnahme einen Bauantrag benötigen, so wenden Sie sich bitte an das Baubürgerbüro. Durch das Erlaubnisverfahren erhält die Denkmalbehörde Kenntnis von der geplanten Maßnahme und kann beratend für Sie tätig werden. Sie kann auch die Erlaubnis verweigern, wenn die Maßnahme zu Schäden oder wesentlichen Beeinträchtigungen an dem Denkmal führen würde. Erst wenn die schriftliche denkmalrechtliche Erlaubnis erteilt wurde, darf mit der Maßnahme begonnen werden. Bei Verstoß gegen die Erlaubnispflicht hat der Gesetzgeber Geldbußen bis zu 500.000 € (§ 41 Abs. 2 DSchG NRW) festgelegt.
  • Die denkmalrechtliche Erlaubnis wird bei der Unteren Denkmalbehörde der Stadt Bochum beantragt. Der Antrag kann auch formlos ohne das Antragsformular gestellt werden. Aus dem Antrag muss hervorgehen:
    • Wer (Antragsteller*in) will an einem Baudenkmal eine Maßnahme durchführen und wie ist er / sie bei Rückfragen tagsüber erreichbar?
    • An welchem Objekt / Denkmal und wo soll die geplante Maßnahme durchgeführt werden?
    • Maßnahmenbeschreibung: Welche Maßnahmen sollen durchgeführt werden? (Erläuterung: Beschreibung und Materialangaben der vorgesehenen Eingriffe) (z.B. "Anstrich der Straßenfassade", "Erneuerung von 2 Fenstern im Ostgiebel" usw.)
    • Wer ist Bauverantwortliche*r / Architekt*in (falls vorhanden)?
    • Wer ist Eigentümer*in (falls abweichend von Antragsteller*in)?
    • Bestandsdarstellung: Fotos der betreffenden Gebäudeteile
    • Lageplan mit Markierung der geplanten Eingriffsbereiche
    • Planunterlagen, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails zur Darstellung von Ausführungsart und Endzustand der geplanten Eingriffe
    • Wie sollen die Maßnahmen durchgeführt werden? Dazu sind die Angebote der vorgesehenen Fachfirmen beizufügen. Die Auswahl der Fachfirmen liegt im Ermessen der Antragsteller*in. Die Untere Denkmalbehörde prüft nur anhand der Positionen im Angebot, ob die verwendeten Materialien und die Vorgehensweise der Fachfirma im Sinne der Denkmalpflege ist.
    • Ort und Datum der Antragsstellung (ggf. Unterschrift bei schriftlicher Antragstellung) der Antragsteller*in.
  • Die Unteren und Oberen Denkmalbehörden treffen ihre Entscheidungen gemäß § 24 Abs. 2 DSchG NRW nach Anhörung des zuständigen Landschaftsverbandes (hier der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL)). Dieser hat seine Stellungnahme innerhalb von zwei Monaten, in Fällen des § 23 Absatz 4 innerhalb von drei Monaten abzugeben. Nach erfolgter Anhörung stellt die Untere Denkmalbehörde die beantragte denkmalrechtliche Erlaubnis aus. Die Erlaubnis ist gebührenfrei.
  • Darüber hinaus gibt es weitere Förderungsmöglichkeiten, wie z.B. Steuervergünstigungen. Auch hier gilt: Die Untere Denkmalbehörde berät Sie gerne!
  • Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Unteren Denkmalbehörde hier.
  • Sofern Sie ein Leerformular zur schriftlichen Antragsstellung benötigen wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiter*innen der Unteren Denkmalbehörde.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Erforderliche Unterlagen

  • Maßnahmenbeschreibung mit Materialangaben zum Bauvorhaben
  • Lageplan mit Markierung der geplanten Eingriffsbereiche
  • Planunterlagen Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Konstruktionsdetails zur Darstellung von Ausführungsart und Endzustand der geplanten Eingriffe.
  • Bestandsdarstellung: Fotos der betreffenden Gebäudeteile
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 10MB pro Datei beschränkt.
  • Es können mehrere Dateien zum uploaden ausgewählt werden.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Um Ihren Antrag auf Denkmalrechtliche Erlaubnis prüfen zu können, wird ein vollständig ausgefülltes Formular benötigt sowie die unten bzw. in den Informationen, aufgeführten Unterlagen. Nur bei Vorliegen der Daten und Unterlagen kann eine Prüfung erfolgen. Unvollständig oder fehlerhaft ausgefüllte Anträge können leider nicht bearbeitet werden.

Antrag für das Objekt / Denkmal

Eigentümer*in (falls abweichend vom Antragsteller*in)

Architekt*in bzw. Bauverantworterliche*r

Maßnahme

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Prüfung

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Antragsdaten

Name Objekt / Denkmal
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Hausnummer
PLZ
Ort

Architekt*in bzw. Bauverantworterliche*r

Nachname
Vorname
Strasse
Hausnummer
PLZ
Ort
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E-Mail Adresse
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Maßnahme

1. Maßnahmenbeschreibung (Was soll gemacht werden? Beschreibung und Materialangaben der vorgesehenen Eingriffe)
2. Maßnahmenbegründung (Warum ist die Maßnahme notwendig?)*