Eine Abholung am 17.04.2024 ist aufgrund einer Personalversammlung nicht möglich.
Abholung von Dokumenten / Prüfung der Verfügbarkeit
Hier können Sie erfahren, ob der von Ihnen beantragte elektronische Aufenthaltstitel oder Reiseausweis zur Abholung bereitliegt.
Wird Ihnen grün angezeigt, dass Ihr Aufenthaltstitel oder Reiseausweis zur Abholung bereitliegt, können Sie ihn während der folgenden Öffnungszeiten ohne Termin bei der Ausländerbehörde Bochum abholen:
Montags: 8.00 – 14.00 Uhr
Mittwochs: 8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstags: 8.30 – 12.00 Uhr, 14.00 – 17.00 Uhr
Wird Ihnen rot angezeigt, dass Ihr Aufenthaltstitel oder Reiseausweis noch nicht zur Abholung bereitliegt, müssen Sie zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal die Verfügbarkeit prüfen.
Hinweise
- Zur Abholung legen Sie bitte Ihr Ausweisdokument und falls vorhanden den bisherigen elektronischen Aufenthaltstitel und ggf. Ihre Fiktionsbescheinigung sowie den Pin-Brief, sofern sie diesen erhalten haben, vor.
- Sie können auch eine Person zur Abholung bevollmächtigen. Die bevollmächtige Person muss sich ebenfalts ausweisen können.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- In der Regel sollten Sie die Gebühren bereits bei der Antragstellung entrichtet haben.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*