Informationen

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Wenn sich der Familienname eines Minderjährigen von den Familiennamen mindestens eines sorgeberechtigen Elternteils unterscheidet, können auf gemeinsamen Antrag alle sorgeberechtigten Elternteile im Pass des minderjährigen Kindes auf der für amtliche Vermerke vorgesehen Seite eingetragen werden.

Hinweise

  • Die optionale Eintragung dient der Unterstützung der grenzpolizeilichen Tätigkeit bei unterschiedlichen Familiennamen innerhalb der Familie.
  • Diese Eintragung ersetzt aber keinesfalls eine gegebenenfalls erforderliche, während der Reise mitzuführende schriftliche Einwilligung der zweiten sorgeberechtigten Person bei allein reisenden Elternteilen
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Infos zu den notwendigen Unterlagen erhalten Sie im Laufe des Onlinedienstes.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

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Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

Angabe zum Antrag:*

Einwilligung

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