Antragsdaten
Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.
Formularfelder
1. Die Baumaßnahmen betreffen ein
2. Bezeichnung der Baumaßnahmen
3. Wann wurden die oben bezeichneten Maßnahmen mit der Unteren Denkmalbehörde abgestimmt?
4. Wohn-/Nutzflächen
Vor Beginn der Baumaßnahme:
Nach Beendigung der Baumaßnahme:
5. Aufstellung der Rechnungen (vgl. Anlage)
Die Originalrechnungen sind beigefügt. Die Kosten sind in der Rechnungsaufstellung nach Gewerken oder Bauteilen zu ordnen und laufend zu nummerieren. Skonti und sonstige Abzüge sind vom Rechnungsbetrag abzusetzen.
6. In Bauträgerfällen/bei Generalübernehmerverträgen: Aufstellung der Gemeinkosten, Funktionsträgergebühren, Gewinnaufschläge, Grunderwerbsteuer und weiterer Nebenkosten (vgl. Anlage)
Die in der Anlage eingetragenen Aufwendungen werden von der Unteren Denkmalbehörde nicht bescheinigt. Die Zuordnung zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens, den Anschaffungskosten des Altgebäudes bzw. den Anschaffungskosten i. S. des § 7i Abs. 1 Satz 5 EStG, den Herstellungskosten bzw. Modernisierungsaufwendungen, die auf die begünstigten Baumaßnahmen entfallen, oder den sofort abzugsfähigen Werbungskosten/Betriebsausgaben nimmt das Finanzamt vor.
7. Zuschüsse aus öffentlichen Mitteln
Falls Zuschüsse von einer für Denkmalschutz, Denkmalpflege, Archivwesen oder ein anderes Kulturgut zuständigen Behörde gewährt worden sind, bitte hier auflisten:
8. Bauträgerfälle/Generalübernehmerverträge
9. Bauträgerfälle/Generalübernehmerverträge/Wohn-/Teileigentumsgemeinschaften
Anlage zu Nr. 9 des Antrags auf Ausstellung einer Bescheinigung gemäß §§ 7i, 10f, 11b EStG
Aufteilung auf die Teilobjekte/Wohn- oder Teileigentumseinheiten
³ Von der Unteren Denkmalbehörde auszufüllen
⁴ Der Gesamtbetrag muss dem in der Rechnungsaufstellung zu Nr. 5 in der Spalte "Zahlungsbetrag" bzw. dem in der Aufstellung zu Nr. 7 erfassten Gesamtbetrag der Zuschüsse entsprechen.
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