Informationen

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Die Verhütung von Infektionskrankheiten und die Vermeidung von Ansteckungen, ist eine der Aufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Im Rahmen des Infektionsschutzes müssen bestimmte Krankheiten gemäß Infektionsschutzgesetz (§36 IfSG) durch Einrichtungen an das Gesundheitsamt gemeldet werden.

Hinweise

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Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Antragsdaten

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Handelt es sich um eine Krankheitshäufung?*

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