Wer die Fischerei ausübt, muss grundsätzlich Inhaber eines Fischereischeins sein, diesen bei sich führen und auf Verlangen der Polizei, dem Ordnungsamt und den Fischereiaufsehern zur Prüfung aushändigen. Hier können Sie das Antragsformular für Ihren Fischereischein ausfüllen und anschließend ausgedruckt mit Ihrem Fischereischein dem Ordnungsamt Bochum, ansässig Marienplatz 2 in 44777 Bochum, zuschicken. Alternativ können Sie (für eine schnellere Bearbeitung) alle Unterlagen am Rathaus in den Amtsbriefkasten werfen.
Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt. Es ist auch möglich bei großen Formularen weitere Antragseiten einzubauen.
Ich versichere, dass ich antragsberechtigt bin und ich die obigen Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Mir ist bekannt, dass der Fischereischein bei Fehlen der Voraussetzungen im Nachgang eingezogen und für ungültig erklärt werden kann.
Ferner versichere ich, dass ich nicht wegen Fischwilderei oder vorsätzlicher Beschädigung von Anlagen, Fahrzeugen, Geräten oder Vorrichtungen, die der Fischerei oder der Fischzucht dienen, oder von Wasserbauten, rechtskräftig verurteilt wurde. Auch wurde ich nicht wegen Fälschung eines Fischereischeines oder einer sonstigen zur Ausübung der Fischerei erforderlichen Bescheinigung rechtskräftig verurteilt. Im Weiteren wurde ich in den letzten drei Jahren nicht wegen Übertretung fischereirechtlicher Vorschriften oder wegen Tierquälerei rechtskräftig verurteilt.
Zusätzliche bestätige ich, dass ich alle notwendigen Unterlagen, wie ein Passbild, zusammen mit dem Antrag einreichen werden.
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