Veterinäramt
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und Öffnungszeiten finden Sie unter:

Verbringen von Nutztieren innerhalb der EU

Zum Ausstellen des Gesundheitszeugnisses für das Verbringen von Nutztieren (landwirtschaftliche Nutztiere und Sport-  und Freizeitpferde) innerhalb der Europäischen Union, benötigt das Veterinäramt spätestens zwei Werktage vor dem Transport folgende Angaben:

Angaben zur Absenderin / zum Absender 
Angaben zur Empfängerin / zum Empfänger 
Angaben zum Verladeort 
Angaben zu den Tieren 
Angaben zum Transporteur 
Für den Transport verantwortliche Person gemäß VO (EG) 1 / 2005
Transport