Veterinäramt
Informationen zur Dienststelle
und Öffnungszeiten finden Sie unter:
Verbringen von Nutztieren innerhalb der EU
Zum Ausstellen des Gesundheitszeugnisses für das Verbringen von Nutztieren (landwirtschaftliche Nutztiere und Sport- und Freizeitpferde) innerhalb der Europäischen Union, benötigt das Veterinäramt
spätestens zwei Werktage vor dem Transport
folgende Angaben: