Mithilfe dieses Onlinedienstes können Sie eine Nichtaufstellung der Papier-Tonne gem. § 7 Abs. 8 Abfallsatzung beantragen.
Sind auf dem Grundstück nachweislich keine ausreichenden Stellmöglichkeiten oder keine geeigneten Transportwege für den / die Behälter für Papier, Pappe und Kartonagen vorhanden, kann auf Antrag des Anschlusspflichtigen von einer Aufstellung der Behälter für Papier, Pappe und Kartonagen abgesehen werden. In diesem Fall ist das Altpapier der Stadt von den Benutzungspflichtigen über die aufgestellten Depotcontainer zu überlassen bzw. an den Wertstoffhöfen oder an anderen durch die Stadt festgelegten Standorten/Annahmestellen anzuliefern.
Hinweise
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
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