Ordnungsamt
Informationen zur Dienststelle
und Öffnungszeiten finden Sie unter:
Meldung von Wachpersonal zur Durchführung von Bewachungsaufgaben
(§ 9 Abs. 2 Satz 1 Bewachungsverordnung - BewachV)
Ich / Wir bestätigen die Richtigkeit der vorstehenden Angaben. Mir / Uns ist bekannt, dass die Beschäftigung der Wachperson erst nach Zustimmung der Ordnungsbehörde erlaubt ist und Änderungen zur angegebenen Tätigkeit von einer neuen Aufgabenübertragung der Erlaubnisbehörde i. S. des § 9 Abs. 2 Satz 1 BewachV zu melden sind.