Informationen

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Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz (WEG)

Hinweise

  • Der Antrag ist durch den Grundstückseigentümer oder einen Bevollmächtigten zu stellen.
  • Bei Neubauten ergeht der Bescheid nach der erteilten Baugenehmigung.
  • Bei Bestandsgebäuden erfolgt eine bauordnungsrechtliche Prüfung.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Die Kosten richten sich nach den Tarifstellen 2.7.1 und 2.7.2 der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung.

Unterlagen

  • von allen Gebäuden und baulichen Nebenanlagen (je 2fach und geheftet)
  • Grundrisse (mind. Im Maßstab 1:100) von allen Geschossen (mit Bezifferung aller zu demselben Wohnungs-/Teileigentum gehörenden Einzelräume)
  • Ansichten (von allen sichtbaren Gebäudeteilen)
  • Schnitte
  • Lageplan / Flurkarte
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Antragsdaten

Antragsdaten

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

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Das Gebäude

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