Informationen

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Auf Antrag können Fahrzeug- u. Halterdaten aus dem Bochumer Kraftfahrzeugregister gemäß § 39 Straßenverkehrsgesetz (StVG) § 39 StVG - Einzelnorm erteilt werden.

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Für die Auskunftserteilung werden gem. Nr. 226. 3 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) GebOSt - Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr Gebühren von Höhe von 5,10 Euro erhoben. Eine persönliche Gebührenbefreiung ist gem. den Voraussetzungen des § 5 GebOst möglich.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

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