Ich wurde von der Ausländerbehörde darauf hingewiesen, dass
- ich nicht vorsätzlich unrichtige oder unvollständige Angaben (§ 95 AufenthG - Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
Geldstrafe) machen darf,
- die Erhebung, Verarbeitung und Übermittlung meiner persönlichen Daten auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1e DSGVO i.V.m. §§ 86 ff AufenthG, §§ 63, 64, 65 AufenthV, §§ 6,7 AZRG erfolgt,
- der Aufenthaltstitel bei falschen Angaben widerrufen werden kann,
- ich dazu verpflichtet bin, Nachweise zu erbringen gemäß § 82 Abs. 1 AufenthG,
- die Erstattung der Gebühr im Falle einer späteren Rücknahme des Antrages gem. § 49 Abs. 3 Nr. 2 AufenthV nicht möglich ist.