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Sondernutzungserlaubnis für öffentlichen Straßenraum

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
  • Der Erlaubnisantrag ist mindestens 14 Tage vor dem beabsichtigten Beginn der Sondernutzung zu stellen. Auf Anforderung ist er ggf. durch weitere textliche Erläuterungen und amtl. Lagepläne zu ergänzen (§ 3 Abs. 3 Sondernutzungssatzung der Stadt Bochum).
  • Im Zusammenhang mit der Sondernutzung entstehende Verunreinigungen sind unverzüglich vom Erlaubnisnehmer zu beseitigen. Kommt der Erlaubnisnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Erlaubnisbehörde die Verunreinigungen ohne vorherige Aufforderung auf Kosten des Pflichtigen beseitigen lassen (§ 7 Sondernutzungssatzung).
  • Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Schäden, die der Erlaubnisbehörde oder Dritten durch die Sondernutzung entstehen (§ 8 Abs. 2 Sondernutzungssatzung).
  • Eine Nutzung der öffentlichen Verkehrsflächen ohne die erforderliche Genehmigung stellt nach § 59 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 1.000,00 Euro geahndet werden kann.
  • Die Maße zur Bearbeitung des Antrages sind unbedingt erforderlich (ggf. ist eine Handskizze beizufügen).
  • In bestimmten Fällen kann es sein, dass zusätzlich ein Antrag auf Sperrgenehmigung erforderlich ist, z.B. bei der Lagerung von Baumaterial oder Aufstellung eines Schrägaufzugs/Hubsteigers. Sollte dies tatsächlich notwendig sein, wird die Erlaubnisbehörde auf Sie zukommen.
  • In diesen Fällen muss eine feste Absperreinrichtung nach den "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA)" von der Erlaubnisbehörde durch eine entsprechende Genehmigung angeordnet werden.

Kosten

  • Es fallen sowohl Sondernutzungs- wie auch Verwaltungsgebühren an. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der in Anspruch genommen Fläche und Dauer, beträgt jedoch mindestens 16,00 Euro Sondernutzungsgebühr und 20,00 Euro Verwaltungsgebühr.
  • Bei nicht fristgerechter Antragstellung fallen zusätzliche Gebühren (Expresszuschlag) an.

Unterlagen

  • Grundsätzlich sind keine Unterlagen erforderlich. Ggf. sind Luftbilder o.ä. mit dem eingezeichneten Standort der Fläche erforderlich.

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Antragsdaten

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Antrag auf

Erteilung einer Erlaubnis zur Sondernutzung des öffentlichen Straßenraumes
Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis
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Zeitraum der Sondernutzung (von - bis zum):

Sondernutzungsart

Container
Baumaterial
Autokran
Stahlrohrgerüst
Bauwagen
Baukran
Stahlrohrgerüst mit Fußgängertunnel
Mannschafts-/Gerätebuden
Schrägaufzug
Baustellenüberfahrt
Bauzaun
Hubsteiger
sonstiges

Inanspruchnahme einer / eines

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