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Handwerker-Parkausweis (Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)

Hiermit wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt für das Parken:

  • im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO),
  • ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
  • auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
  • auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz).
  • Hinweise

    • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
    • Der erste Regierungsbezirk kostet 90 Euro, jeder weitere 45 Euro (Ausnahme: NRW)
    • Regierungsbezirke im Überblick
    • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
    • Es dürfen für eine Ausnahmegenehmigung maximal zwei Service- oder Werkstattfahrzeuge angegeben werden, wobei die Ausnahmegenehmigung im Original nur bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein separater Antrag zu stellen.
    • Die Genehmigung darf nur im Rahmen von Reparatur- und Montagearbeiten genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz. Reine Ladetätigkeiten sind nicht Bestandteil der Genehmigung.
    • Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (mind. Größe DIN A 4) versehen sein. Es empfiehlt sich dem Antrag Fotos beizufügen, auf denen sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Ggf. kann auch eine Vorführung vereinbart werden.
    • Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
    • Dem Antrag sind Kopien der Kraftfahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1 für die beantragten Fahrzeuge und ein Nachweis über den Handwerksbetrieb bzw. den Gewerbebetrieb (z. B. Kopien Handwerkerkarte, Kopie Gewerbeanmeldung) beizufügen.

    Kosten

    • 1.Regierungsbezirk oder Stadtgebiet Bochum: 90 Euro
    • Jeder weitere Regierungsbezirk: 45 Euro
    • NRW: 270 Euro
    • Zusatzparkausweis (nur für das Stadtgebiet Bochum): 20 Euro.

    Unterlagen

    • Anlagen zum Antrag (bei Erstbeantragung):
    • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben
    • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben
    • Kopien der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
    • Fotos der Service-/Werkstattfahrzeuge, auf denen die amtl. Kennzeichen und die Firmenbeschriftung ersichtlich sind
    • Anlagen zum Antrag (bei Verlängerung):
    • Fotos (alle drei Jahre, sofern keine Änderung) \r\n- Kopien der Fahrzeugscheine / Zulassungsbescheinigungen Teil 1
    • Kopie der Handwerkerkarte bei Handwerksbetrieben (nur bei Änderungen!)
    • Kopie der Gewerbeanmeldung bei handwerksähnlichen Betrieben (nur bei Änderungen!)
    • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
    • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

    Hinweis zum Datenschutz*

    Antragsdaten

    Antragsdaten

    Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

    Die Genehmigung soll gültig sein für folgende Bereiche (bitte ankreuzen):

    weitere Informationen

    Dokumente

    Erklärung*

    Prüfung

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    Telefon
    Fax
    EMail

    Fachliche Abfragen

    Antrag
    Wie lautet Ihre alte AGR-Nummer

    Die Genehmigung soll gültig sein für folgende Bereiche

    Regierungsbezirk Arnsberg
    Regierungsbezirk Düsseldorf
    NRW (270 Euro)
    Regierungsbezirk Münster
    Regierungsbezirk Köln
    Stadt Bochum (90 Euro) - nicht kombinierbar mit den anderen Bereichen
    Regierungsbezirk Detmold

    weitere Informationen

    Handwerksbetrieb nach Handwerksordnung (Bitte eine Kopie der Handwerkskarte beifügen.)
    Bezeichnung / Art
    handwerksähnlicher Betrieb (IHK) (Bitte eine Kopie der Gewerbeanmeldung beifügen.)
    Kurzbeschreibung der ausgeübten Tätigkeiten
    alte AG-Nummer (bei Fristverlängerung)
    Hauptfahrzeug amtl. Kennzeichen
    Ersatzfahrzeug amtl. Kennzeichen
    Der Handwerker-Parkausweis soll gültig sein
    Datum