Büro für Kfz-Angelegenheiten
Informationen zur Dienstleistung
finden Sie unter:

Antrag auf Handwerker-Parkausweis
(Ausnahmegenehmigung nach § 46 StVO)

Die Genehmigung soll gültig sein für folgende Bereiche (bitte ankreuzen):
Hinweis: Der erste Regierungsbezirk kostet 90 Euro, jeder weitere 45 Euro (Ausnahme: NRW)
Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller (Firma)

Hauptfahrzeug

Ersatzfahrzeug

Der Handwerker-Parkausweis soll gültig sein:
Die Unterlagen können per Post und per  E-Mail (parkausweise@bochum.de) eingereicht werden.

Hiermit wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt für das Parken

im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 und 290 StVO),
ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten,
auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht und
auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz).

https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F062&formtecid=3&areashortname=Amt11
Stadt Bochum