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Straßenumzug (Genehmigung)

Hinweise

  • Die Anzeige ist mindestens acht Wochen vor Beginn des Umzuges zu stellen.
  • Bei unvollständigen oder fehlenden Angaben ist eine Bearbeitung nicht möglich
  • Der Erlaubnisnehmer haftet für alle Schäden, die der Erlaubnisbehörde oder Dritten durch den Umzug entstehen (§ 7 Abs. 4 Sondernutzungssatzung).
  • Ein Feuer ist zwingend anzuzeigen. Ebenfalls der Ausschank von alkoholischen Getränken (Glühwein), die Begleitung einer Kapelle und das durchqueren einer Grünfläche (Park, Wald et cetera).
  • Im Zusammenhang mit dem Umzug entstehende Verunreinigungen sind unverzüglich vom Erlaubnisnehmer zu beseitigen. Kommt der Erlaubnisnehmer dieser Verpflichtung nicht nach, kann die Erlaubnisbehörde die Verunreinigungen ohne vorherige Aufforderung auf Kosten des Pflichtigen beseitigen lassen (§ 7 Sondernutzungssatzung).
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

Unterlagen

  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Antragsdaten

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Besonderheiten

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Umzug
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Termin des Umzuges

Datum
Uhrzeit von
Uhrzeit bis
Wegstrecke (genaue Beschreibung)

Besonderheiten

Feuer
Begleiter seitens der Einrichung
Anzahl der Personen
Verkauf von alkoholischen Getränken
Durchqueren einer Grünfläche (Park, Wald et cetera)
Kapellen- / Musikbegleitung
Begleitung durch ein Pferd
sonstiges
Teilnehmerzahl circa Personen
Hinweis