Informationen

Informationen

Belehrung gemäß § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Hinweise

  • Die vollständige Gesundheitsinformation inklusive Anlagen erhalten Sie nach dem Ausdrucken.
  • Jugendliche, die im Lebensmittelbereich tätig sind oder mit Lebensmitteln umgehen (auch Schulpraktikum), dürfen dieses erst dann tun, wenn sie an einer Belehrung nach § 43 IfSG teilgenommen haben.
  • In dieser Belehrung wird auch das Thema "akute Krankheiten" angesprochen, bei deren Vorliegen Tätigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln verboten sind.
  • Im Zusammenhang mit der vorgesehenen Tätigkeit bitte ich Sie, die beigefügte Gesundheitsinformation durchzulesen und nachfolgende Erklärung zu unterschreiben.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Detaillierte Informationen zu Kosten, finden Sie hier.

Unterlagen

  • Detaillierte Informationen zu Unterlagen die mitgebracht oder eingereicht werden müssen, finden Sie hier.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Antragsdaten

Dies ist eine Erklärung, sowie Gesundheitsinformationen zu Tätigkeiten in einem Betrieb der Lebensmittelbranche für Jugendliche.

Erklärung der bzw. des Sorgeberechtigten

Sollten Hinderungsgründe nach Aufnahme der Tätigkeit auftreten, verpflichtet man mich, diese dem Arbeitgeber bzw. Dienstherrn unverzüglich mitzuteilen

Einwilligung*

  • Durchfälle, d.h. mehr als drei nicht geformte Stuhlgänge evtl. mit krampfartigen Bauchschmerzen oder Fieber
  • milchigweiße Durchfälle
  • gelbe Augen- oder Hautverfärbung
  • eine Hauterkrankung oder eine Entzündung am Fingernagel oder Nagelbett.

Prüfung

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