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Antrag auf Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung von Hebammentätigkeit. Hiermit wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt für das Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO) und auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)

Hinweise

  • Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Hebammentätigkeit genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz bzw. Wohnort oder dessen Nahbereich.
  • Der Antrag soll frühzeitig (mindestens 14 Tage) im Voraus gestellt werden.
  • Fahrzeuge die eine Ausnahmegenehmigung erhalten, müssen auf beiden Fahrzeuglängsseiten (= Fahrer- und Beifahrerseite) mit deutlich lesbaren, festen Firmenaufschriften versehen sein oder, wenn das Privatfahrzeug genutzt wird, sind auch magnetische Werbefolien erlaubt. Hier sind die magnetischen Werbefolien während des Parkvorgangs immer an den beiden Fahrzeuglängsseiten anzubringen.
  • Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für den Dienstgebrauch und die Dauer des Pflegeeinsatzes erteilt. Reine Ladetätigkeiten fallen nicht unter diesen Erlass.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Für Ein Jahr: 45 Euro
  • Für Drei Jahre: 100 Euro
  • Anfallende Kosten werden Ihnen in Rechnung gestellt.

Unterlagen

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 (in Kopie)
  • Werbenachweise (in Kopie)
  • Berufsnachweis (in Kopie)
  • Fotos der Service/ Werkstattfahrzeuge auf denen die amtlichen Kennzeichen und die Firmenbeschriftungen ersichtlich sind (zum Beispiel durch Schrägaufnahme oder Front mit geöffneter Tür)
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Antragsdaten

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Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

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