Büro für Kfz-Angelegenheiten
Informationen zur Dienstleistung
finden Sie unter:
Antrag auf Genehmigung von Parkerleichterungen zur Ausübung von Hebammentätigkeit
Hiermit wird eine Ausnahmegenehmigung beantragt für das Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
Die erforderlichen Unterlagen habe ich beigefügt:
Hinweise:
- Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Hebammentätigkeit genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz bzw. Wohnort oder dessen Nahbereich.
- Der Antrag soll frühzeitig (mindestens 14 Tage) im Voraus gestellt werden.
- Sobald Ihr Antrag geprüft wurde und alle Unterlagen vorliegen, werden wir zwecks Abholung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
- Die Bezahlung der Genehmigung kann nur in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
Die Unterlagen können per Post sowie per E-Mail (parkausweise@bochum.de) eingereicht werden.
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F160&formtecid=3&areashortname=Amt11
Stadt Bochum