Büro für Kfz-Angelegenheiten
Informationen zur Dienstleistung
finden Sie unter:
Antrag auf Genehmigung von Parkerleichterungen für soziale Dienste und zur Ausübung von Alten- und Pflegediensttätigkeiten
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Parken im Stadtgebiet Bochum
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
Diese Genehmigung soll gültig sein für:
Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Parken
- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
Diese Genehmigung gilt 1 Jahr und soll gültig sein für folgende Bereiche:
Hinweise:
-
Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Alten- und Pflegediensttätigkeit genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz bzw. Wohnort oder in dessen Nahbereich.
-
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (mind. Größe DIN A4) versehen sein.
-
Dem Antrag ist bei Erstbeantragung ein Foto beizufügen, auf dem sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Anschließend müssen die Fotos alle 3 Jahre vorgelegt werden.
-
Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
-
Der Antrag soll frühzeitig (mind. 7 Tage) im Voraus gestellt werden.
-
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde und alle Unterlagen vorliegen, werden wir zwecks Abholung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
-
Die Bezahlung der Genehmigung kann nur in bar oder mit EC-Karte erfolgen.
https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F161&formtecid=3&areashortname=Amt11
Stadt Bochum