Büro für Kfz-Angelegenheiten
Informationen zur Dienstleistung
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Antrag auf Genehmigung von Parkerleichterungen für soziale Dienste und zur Ausübung von Alten- und Pflegediensttätigkeiten

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Parken im Stadtgebiet Bochum

- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- auf Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
Diese Genehmigung soll gültig sein für:

Antrag auf Ausnahmegenehmigung für das Parken

- im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 / 290.1 StVO)
- ohne Entrichten von Gebühren und Beachten der Höchstparkdauer an Parkuhren und Parkscheinautomaten
- auf Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht
- auf reinen Bewohnerparkplätzen (Zeichen 314/315 StVO mit entsprechendem Zusatz)
Diese Genehmigung gilt 1 Jahr und soll gültig sein für folgende Bereiche:
Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller
Der Ausweis soll gültig sein:
Die erforderlichen Unterlagen habe ich beigefügt:

Hinweise:
Die Genehmigung darf nur im Rahmen der Alten- und Pflegediensttätigkeit genutzt werden und berechtigt nicht zum Parken am Betriebssitz bzw. Wohnort oder in dessen Nahbereich.
Die Fahrzeuge müssen mit einer festen Firmenaufschrift (mind. Größe DIN A4) versehen sein.
Dem Antrag ist bei Erstbeantragung ein Foto beizufügen, auf dem sowohl das amtliche Kennzeichen als auch die Beschriftung des Fahrzeugs ersichtlich sind. Anschließend müssen die Fotos alle 3 Jahre vorgelegt werden.
Privatfahrzeuge sind von der Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen.
Der Antrag soll frühzeitig (mind. 7 Tage) im Voraus gestellt werden.
Sobald Ihr Antrag geprüft wurde und alle Unterlagen vorliegen, werden wir zwecks Abholung einen Termin mit Ihnen vereinbaren.
Die Bezahlung der Genehmigung kann nur in bar oder mit EC-Karte erfolgen.

https://formulardienst.bochum.de/forms/findform?shortname=F161&formtecid=3&areashortname=Amt11
Stadt Bochum