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Antrag auf Befreiung von der Ausweispflicht gem. § 1 Abs. 3 Gesetz
über Personalausweise und den elektronischen Identitätsnachweis

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Sie können sich von der Ausweispflicht befreien lassen, wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft:
  • Sie können aus gesundheitlichen Gründen das Haus/die Wohnung nicht mehr verlassen beziehungsweise nicht mehr am öffentlichen Leben teilnehmen.
  • Sie unterliegen einer Betreuung, deren Aufgabengebiet die Besorgung aller Angelegenheiten betrifft.
  • Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Antragsdaten

Fachliche Abfragen

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

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