Informationen

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Antrag auf Phänotyp-Bestimmung nach LHundG NRW durch das Veterinäramt

Hinweise

  • Nach Stellen des Antrag muss sich eigenständig mit dem Ordnungs- und Veterinäramt zwecks Terminvereinbarung in Verbindung gesetzen werden.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Gemäß Tarifstelle 18a 1.9 der Verwaltungsgebührenordnung NRW eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 25 bis 100 Euro zu entrichten.
  • Für das Stellen des Antrags fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Angaben Hund

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