Informationen

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Beim Melderegister handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird (soweit sie der Meldepflicht unterliegen). Die Auskunft der Meldebehörde über eine Person aus dem Melderegister an eine auskunftsersuchende Person oder Stelle ist eine gebührenpflichtige Verwaltungsdienstleistung.

Hinweise

  • Der Datenumfang der einfachen Melderegisterauskunft ist gesetzlich vorgegeben (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift sowie die Tatsache, dass die Person verstorben ist).
  • Sobald die vollständige Anfrage vorliegt, erteilt die Meldebehörde die Melderegisterauskunft unaufgefordert ausschließlich schriftlich auf dem Postweg. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Anfragen zu beantworten:
  • 1. Die Melderegisterauskunft wird positiv beantwortet. Das heißt die gesuchte Person kann eindeutig im Melderegister identifiziert werden.
  • 2. Die Melderegisterauskunft wird neutral beantwortet. Das heißt die gesuchte Person kann im Melderegister nicht eindeutig identifiziert werden, weil entweder keine Person gefunden wird oder mehrere Personen gefunden werden. Eine neutrale Antwort wird auch erteilt, wenn durch eine positive Melderegisterauskunft schutzwürdige Interessen der gesuchten Person beeinträchtigt werden könnten und die Person hierdurch unverhältnismäßig belastet werden würde. Zu den schutzwürdigen Interessen zählen u. a. Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke. Die Melderegisterauskunft wird mit der neutralen Antwort nicht abgelehnt. Ebenso ist die neutrale Antwort kein Verwaltungsakt.
  • 3. Die Melderegisterauskunft wird negativ beantwortet. Die Melderegisterauskunft wird abgelehnt, wenn eine oder mehrere der gesetzlich geregelten Voraussetzungen fehlen.
  • Sofern die Daten aus der einfachen Melderegisterauskunft für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese der Meldebehörde anzugeben (es ist verboten, Daten aus einer Melderegisterauskunft gewerblich zu verwenden, ohne dass bei der Anfrage ein entsprechender Zweck angegeben wurde). Die in der einfachen Melderegisterauskunft übermittelten Daten sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass die antragstellende Person bzw. Stelle diese nur zur Erfüllung des angegebenen gewerblichen Zweckes verwenden darf (und danach zu löschen hat).
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • 11€
  • Die Bezahlung der Gebühren erfolgt direkt online vor Antragsannahme.

Unterlagen

  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Gesuchte Person

Gesuchte Person

Bitte nennen Sie uns die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person. Je mehr Daten Sie nennen, desto wahrscheinlicher ist eine eindeutige Identifikation der gesuchten Person. Wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden konnte, wird die Melderegisterauskunft positiv beantwortet. Kann die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden, weil sie entweder nicht gefunden wird oder mehrere Personen gefunden werden, wird die Melderegisterauskunft neutral beantwortet. Eine neutrale Antwort wird auch erteilt, wenn durch eine positive Melderegisterauskunft schutzwürdige Interessen der gesuchten Person beeinträchtigt werden könnten und die Person hierdurch unverhältnismäßig belastet werden würde. Zu den schutzwürdigen Interessen zählen u. a. Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke. Die Melderegisterauskunft wird mit der neutralen Antwort nicht abgelehnt. Ebenso ist die neutrale Antwort kein Verwaltungsakt. Falls eine oder mehrere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Melderegisterauskunft negativ beantwortet und abgelehnt.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens zwei der Felder ausfüllen müssen. Dabei muss eins der ausgefüllten Felder der Nachname oder der Vorname sein.

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