Für Personen, die in der Gemeinde Bochum in der Zeit vom 01.08.2001 bis zum 01.10.2017 eine Lebenspartnerschaft begründet haben, können Sie hier online eine Lebenspartnerschaftsurkunde beantragen.
Lebenspartnerschaftsurkunden enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen und können deshalb nur von berechtigten Personen bestellt werden. Sie sind eine berechtigte Person, wenn Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für sich selbst, Ihre Eltern, Ihre Großeltern oder Ihre Kinder beantragen.
Falls Sie eine Lebenspartnerschaftsurkunde für andere Personen (Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte) beantragen möchten, müssen Sie ein berechtigtes Interesse nachweisen. Dieser Nachweis wird bei persönlicher Vorsprache mit der Vorlage z.B. des Personalausweises erbracht. Eine Online-Beantragung ist in diesem Fall daher nicht möglich.
Hinweise
- Es gibt unterschiedliche Urkunden-Arten, die Sie beantragen können:
- Lebenspartnerschaftsurkunde: Die Lebenspartnerschaftsurkunde gibt Auskunft über die Daten der Lebenspartner, insbesondere über die in der Lebenspartnerschaft geführten Familiennamen sowie Bestehen oder Auflösung der Lebenspartnerschaft.
- Beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister: Die beglaubigte Abschrift aus dem Lebenspartnerschaftsregister ist eine wortgetreue Abschrift bzw. Kopie. Sie enthält alle Angaben zu den Lebenspartnern zum Zeitpunkt der Begründung der Lebenspartnerschaft sowie mögliche Folgebeurkundungen (z.B. Ende der Lebenspartnerschaft, Tod, Kirchenaustritt).
- Detaillierte Informationen finden Sie hier.
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Die Bezahlung der Gebühren erfolgt direkt online vor Antragsannahme.
- Die Gebühr für die Ausstellung einer Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt 12,00 Euro.
- Die Gebühr für jede weitere gleichzeitig davon ausgestellte Lebenspartnerschaftsurkunde beträgt 6,00 Euro.
- Die Portokosten bei Postversand betragen 1,00 Euro.
- Die Lebenspartnerschaftsurkunde ist gebührenfrei, wenn sie für die gesetzliche Rentenversicherung benötigt wird. Die Urkunde wird dann zweckgebunden ausgestellt und kann nicht für andere Zwecke verwendet werden.
Unterlagen
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*