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Antrag auf Erteilung einer erweiterten Melderegisterauskunft nach § 45 Bundesmeldegesetz.

Beim Melderegister handelt es sich um ein amtliches Verzeichnis, in dem der ständige oder vorübergehende Aufenthalt von Personen erfasst wird (soweit sie der Meldepflicht unterliegen). Die Auskunft der Meldebehörde über eine Person aus dem Melderegister an eine auskunftsersuchende Person oder Stelle ist eine gebührenpflichtige Verwaltungsdienstleistung.

Hinweise

  • Der Datenumfang der erweiterten Melderegisterauskunft ist gesetzlich vorgegeben und beinhaltet mehr Daten als in der einfachen Melderegisterauskunft aufgeführt werden: Neben den in der einfachen Melderegisterauskunft übermittelten Daten (Familienname, Vornamen, Doktorgrad und die derzeitige Anschrift sowie die Tatsache, dass die Person verstorben ist) führt die erweiterte Melderegisterauskunft nachfolgende Daten auf:
    • Frühere Namen, Geburtsdatum und Geburtsort (bei Geburt im Ausland auch den Staat), Familienstand (beschränkt auf die Angabe, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht), derzeitige Staatsangehörigkeiten, frühere Anschriften, Einzugsdatum und Auszugsdatum, Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters , Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners, Sterbedatum und Sterbeort (bei Versterben im Ausland auch den Staat).
  • Die erweiterte Melderegisterauskunft darf nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person bzw. Stelle die darin übermittelten Daten benötigt, um ein berechtigtes Interesse zu erfüllen. Das berechtigte Interesse kann sich hierbei auf rechtliche, wirtschaftliche oder auch ideelle Bereiche beziehen (z.B. Ahnenforschung, offene Forderungen, usw.). Dieses muss der Meldebehörde gegenüber schriftlich glaubhaft gemacht werden. Hierzu eignet es sich den Sachverhalt konkret darzulegen sowie (ggf. ergänzend) Kopien entsprechender Nachweise einzureichen.
  • Sobald die vollständige Anfrage vorliegt, erteilt die Meldebehörde die Melderegisterauskunft (unaufgefordert) ausschließlich schriftlich auf dem Postweg. Hierbei gibt es verschiedene Möglichkeiten die Anfragen zu beantworten:
      1. Die Melderegisterauskunft wird positiv beantwortet. Das heißt die gesuchte Person kann eindeutig im Melderegister identifiziert werden.
      2. Die Melderegisterauskunft wird neutral beantwortet. Das heißt die gesuchte Person kann im Melderegister nicht eindeutig identifiziert werden, weil entweder keine Person gefunden wird oder mehrere Personen gefunden werden. Eine neutrale Antwort wird auch erteilt, wenn durch eine positive Melderegisterauskunft schutzwürdige Interessen der gesuchten Person beeinträchtigt werden könnten und die Person hierdurch unverhältnismäßig belastet werden würde. Zu den schutzwürdigen Interessen zählen u. a. Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke. Die Melderegisterauskunft wird mit der neutralen Antwort nicht abgelehnt. Ebenso ist die neutrale Antwort kein Verwaltungsakt.
      3. Die Melderegisterauskunft wird negativ beantwortet. Die Melderegisterauskunft wird abgelehnt, wenn eine oder mehrere der gesetzlich geregelten Voraussetzungen fehlen.
  • Die in der erweiterten Melderegisterauskunft übermittelten Daten sind zweckgebunden. Das bedeutet, dass die antragstellende Person bzw. Stelle diese nur zur Erfüllung ihres berechtigten Interesses verwenden darf (und danach zu löschen hat).
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • 15,00€
  • Die Bezahlung der Gebühren erfolgt direkt online vor Antragsannahme.

Unterlagen

  • Nachweis über berechtigtes oder rechtliches Interesse.
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

Hinweis zum Datenschutz*

Gesuchte Person

Gesuchte Person

Bitte nennen Sie uns die Ihnen bekannten Daten der gesuchten Person. Je mehr Daten Sie nennen, desto wahrscheinlicher ist eine eindeutige Identifikation der gesuchten Person. Wenn die gesuchte Person eindeutig identifiziert werden konnte, wird die Melderegisterauskunft positiv beantwortet. Kann die gesuchte Person nicht eindeutig identifiziert werden, weil sie entweder nicht gefunden wird oder mehrere Personen gefunden werden, wird die Melderegisterauskunft neutral beantwortet. Eine neutrale Antwort wird auch erteilt, wenn durch eine positive Melderegisterauskunft schutzwürdige Interessen der gesuchten Person beeinträchtigt werden könnten und die Person hierdurch unverhältnismäßig belastet werden würde. Zu den schutzwürdigen Interessen zählen u. a. Auskunftssperren und bedingte Sperrvermerke. Die Melderegisterauskunft wird mit der neutralen Antwort nicht abgelehnt. Ebenso ist die neutrale Antwort kein Verwaltungsakt. Falls eine oder mehrere gesetzliche Voraussetzungen nicht erfüllt sind, wird die Melderegisterauskunft negativ beantwortet und abgelehnt.

Bitte beachten Sie, dass Sie mindestens zwei der Felder ausfüllen müssen. Dabei muss eins der ausgefüllten Felder der Nachname oder der Vorname sein.

Angaben zur gesuchten Person

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Nachweise

Nachweise

Bitte beachten Sie, dass die maximale Dateigröße auf 4 MB beschränkt ist Folgende Dateitypen sind erlaubt: PDF, JPG/JPEG, PNG.

Die erweiterte Melderegisterauskunft darf nur erteilt werden, wenn die antragstellende Person bzw. Stelle die darin übermittelten Daten benötigt, um ein berechtigtes Interesse zu erfüllen. Das berechtigte Interesse kann sich hierbei auf rechtliche, wirtschaftliche oder auch ideelle Bereiche beziehen (z.B. Ahnenforschung, offene Forderungen, usw.). Dieses muss der Meldebehörde gegenüber schriftlich glaubhaft gemacht werden.

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