Informationen

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Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse. Antragsberechtigt sind die Eigentümer, ihnen gleichstehende Bevollmächtigte, Inhaber anderer Rechte an Grundstücken, Gerichte und Behörden.

Hinweise

  • Ansprechpartner finden Sie hier.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
  • §§ 193 und 197 Baugesetzbuch (BauGB), Verordnung über die amtliche Grundstückswertermittlungsverordnung Nordrhein-Westfalen (Grundstückswertermittlungsverordnung NRW – GrundWertVO NRW) vom 08.12.2020 Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen und die amtliche Grundstückswertermittlung in Nordrhein-Westfalen (Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW) vom 12. Dezember 2019, Tarifstelle 5.1 Gutachten.

Kosten

  • Die Antragstellung ist kostenfrei. Sobald Ihr Antrag bearbeitet wird, fallen Gebühren an. Informationen über die anfallenden Kosten finden Sie hier.

Unterlagen

  • Als Bevollmächtigte/r und Betreuer/in wird eine unterschriebene Vollmacht benötigt.
  • Ist ein dritter Kostenträger, wird eine unterschriebene Kostenübernahmeerklärung benötigt.
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

Hinweis zum Datenschutz*

Angaben Wertermittlungsobjekt

Angaben Wertermittlungsobjekt

Der Verkehrswert ist gleichbedeutend mit dem Marktwert eines bebauten oder unbebauten Grundstücks. Gemäß § 193 Baugesetzbuch ist die Erstattung von Verkehrswertgutachten Aufgabe der jeweiligen Gutachterausschüsse. Antragsberechtigt sind die Eigentümer, ihnen gleichstehende Bevollmächtigte, Inhaber anderer Rechte an Grundstücken, Gerichte und Behörden.

Lage des Wertermittlungsobjektes

Angaben zur Wertermittlung

Ist der Kostenträger gleichzeitig Antragsteller*in?*

Sind Antragstellende nicht gleichzeitig Kostenträger, so ist eine Kostenübernahmeerklärung einschließlich Anschrift des Kostenträgers beizufügen.

Erklärungen Antragsteller/in

Erklärungen Antragsteller/in

Die Erklärungen des/der Antragsteller/in müssen akzeptiert werden, um den Antrag einreichen zu können.

Erklärungen des/der Antragsteller/in*

Prüfung

Bitte prüfen Sie ihre Angaben

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Angaben Wertermittlungsobjekt

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Flurstück

Angaben zur Wertermittlung

Ich bin antragsberechtigt als
Gegenstand der Wertermittlung
Zweck des Gutachtens
Wertermittlungsstichtag
Anzahl der benötigten Ausfertigungen