Informationen

Informationen

Spätestens unmittelbar nach der Fertigstellung der Baumaßnahme hat der Eigentümer, die Eigentümerin, der Erbbauberechtigte oder die Erbbauberechtigte die gesetzliche Verpflichtung die Einmessung zu beantragen. Eine besondere Aufforderung ist nicht erforderlich.

Hinweise

  • Detaillierte Informationen zu der Gebäudeeinmessung finden Sie hier.

Kosten

  • Für die Beantragung fallen Gebühren an, welche Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Unterlagen

  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

Hinweis zum Datenschutz*

Antragsdaten

Fachliche Abfragen

Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt. Es ist auch möglich bei großen Formularen weitere Antragseiten einzubauen.

Angaben zur Liegenschaft

Hinweise zum Gebäude

Prüfung

Bitte prüfen Sie ihre Angaben

Bitte überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben. Im Anschluss können Sie die eingegebenen Daten nicht mehr verändern. Um Angaben zu korrigieren gehen Sie bitte in den jeweiligen Abschnitt oder nutzen Sie hierfür den zurück Button.

Firma
Anrede
Titel
Nachname
Vorname
Geburtsname
Geburtsdatum
Geburtsort

Straße
Hausnummer
Land
Plz
Ort
Telefon
Fax
EMail

Angaben zur Liegenschaft

Gemarkung
Flur
Flurstück

Hinweise zum Gebäude

Gebäudeart
Lagebezeichnung
Normalherstellungskosten NHK