Informationen

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Wer ein(e/n) Volksfest, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.

Hinweise

  • § 64 Messe, § 65 Ausstellung, § 68 Spezialmarkt und Jahrmarkt, § 69 Festsetzung.
  • Die Antragstellung sollte mindestens vier bis sechs Wochen vor der geplanten Veranstaltung erfolgen.
  • Beim Stellen des Antrags sind ein vorläufiges Teilnehmerverzeichnis und ein Plan des Veranstaltungsgeländes zwingend erforderlich. Alle anderen Unterlagen können später nachgereicht werden.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Bitte beachten Sie, dass gemäß § 15 Abs. 2 Gebührengesetz NRW bei einer Antragsrücknahme oder Ablehnung 75% der Gebühr anfallen können. Dies richtet sich nach dem entstandenen Verwaltungsaufwand.
  • Die erhobene Gebühr richtet sich nach dem Aufwand der Antragsbearbeitung: - geringer Aufwand (bei bekannten Veranstaltern): 300,- EUR - mittlerer Aufwand: 375,- EUR - hoher Aufwand: 625,- EUR Die Gebühr für eine Festsetzung von Jahr- oder Spezialmärkten bei Großveranstaltungen beläuft sich auf 937,50 EUR. Diese Gebühr wird nach stellen des Antrags fällig.

Unterlagen

  • ausgefüllter Personalbogen.
  • Teilnahmebestimmungen.
  • vorläufiges Teilnehmerverzeichnis.
  • Plan des Veranstaltungsgeländes mit maßstabsgerechter Einzeichnung der Standreihen, Stellflächen und Rettungswegen.
  • Nutzungsberechtigung für den Veranstaltungsort und gegebenenfalls genutzte Parkfläche außerhalb des Veranstaltungsgeländes.
  • Führungszeugnis (Belegart O für Behörden).
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9 für Behörden).
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes u.w.
  • Auszüge aus dem Vereins- oder Handelsregister.
  • Sofern der Veranstalter eine GmbH oder ein Verein ist, müssen die persönlichen Unterlagen auch für den gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.
  • Sind Veranstaltungsleiter und Veranstalter nicht identisch sind auch für den Veranstaltungsleiter die persönlichen Unterlagen einzureichen.
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Angaben Veranstaltung

Angaben Veranstaltung

Wer ein(e/n) Volksfest, Messe, Ausstellung, Jahrmarkt oder Spezialmarkt veranstalten möchte, kann einen Antrag auf Festsetzung durch die Behörde stellen, um die mit der Festsetzung einhergehenden Privilegien für die Veranstaltung zu erhalten.

Angaben zum verantwortlichen Leiter

Angaben zur Veranstaltung

Nachweise

Nachweise

Ein vorläufiges Teilnehmerverzeichnis sowie ein Plan des Veranstaltungsgeländes mit maßstabsgerechter Einzeichnung der Standreihen, Stellflächen und Rettungswegen sind zwingend beim Stellen des Antrags erforderlich. Alle weiteren Unterlagen können unter "Weitere Nachweise" hochgeladen oder nachgereicht werden.

Prüfung

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Bis (Uhrzeit)
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