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Wiedergestattung gem. § 35 Abs. 6 der Gewerbeordnung

Hinweise

  • Das Führungszeugnis und der Gewerbezentralregisterauszug sind bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Meldebehörde (Einwohnermeldeamt im Rathaus oder Meldestelle der zuständigen Bezirksverwaltungsstellen) zu beantragen. Die Unterlagen sind gebührenpflichtig. Bitte geben Sie bei der Beantragung die Belegart und als Verwendungszweck „Wiedergestattung gem. § 35 Abs. 6 GewO“ und als Empfänger „Stadt Bochum GZ 32 111“ an.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Die Bearbeitung des Antrages ist mit einer Verwaltungsgebühr i. H. v. 600,00 EUR verbunden.
  • Auch wenn ein Antrag abgelehnt oder vom Antragsteller zurückgenommen wird, kann unter Berücksichtigung des getätigten Verwaltungsaufwandes eine zu zahlende Gebühr in Höhe von 75 % des bei Wiedergestattung gem. § 35 Abs. 6 GewO zu zahlenden Betrages anfallen.

Unterlagen

  • Führungszeugnis (Belegart 0)
  • Gewerbezentralregisterauszug (Belegart 9)
  • Bescheinigung in Steuersachen (Beantragen beim zuständigen Finanzamt)
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Antragsdaten

Antragsdaten

Beantragung der Wiedergestattung gem. § 35 Abs. 6 der Gewerbeordnung

Erforderliche Unterlagen

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Antragsdaten

Erklärung

Mir wurde erklärt, dass ich sowohl ein Führungszeugnis, als auch ein Gewerbezent-ralregisterauszug und eine Bescheinigung in Steuersachen beizubringen habe. Ferner wurde ich dar-über informiert, dass die Bearbeitung des Antrages mit einer Verwaltungsgebühr i. H. v. 600,00 EUR verbunden ist.

Erforderliche Unterlagen

Bescheinigung in Steuersachen