Informationen

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Sie möchten als Immobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer oder Wohnimmobilienverwalter tätig werden und einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gemäß § 34c GewO stellen.

Hinweise

  • Fragen sollten vor Antragstellung gestellt werden und ein Vorgespräch wäre empfehlenswert (0234/9101412 oder 0234/9103364)
  • Die vor stehenden Daten werden aufgrund des §34 c der Gewerbeordnung (GewO) und den dazu ergangenen Ausführungsanweisungen erhoben.
  • Ich versichere die Richtigkeit meiner Angaben. Mir ist bekannt, dass unrichtige oder unvollständige Angaben die Versagung oder Rücknahme der Erlaubnis zur Folge haben kann.
  • § 34c GewO Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV)
  • Pflichten der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) Sobald Sie die Erlaubnis besitzen, das Gewerbeangemeldet und die Tätigkeit aufgenommen haben, müssen Sie neben steuerrechtlichen und allgemeinen gewerberechtlichen Vorschriften auch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) beachten. Zum Beispiel die Pflicht zur Vorlage des Prüfungsberichtes § 16 MaBV oder die Pflicht zur Anzeige des Geschäftsführerwechsels § 9 MaBV
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Makler, Bauträger und Baubetreuer sowie der Wohnimmobilienverwalter (§ 34c Abs.1 Nr. 1,3 und 4GewO) 800 Euro
  • Darlehnvermittler ( § 34c Abs.1 Nr.2 GewO) 2.600 Euro

Unterlagen

  • Führungszeugnis der Belegart 0
  • Gewerbezentralregisterauszug der Belegart 9
  • steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (UB) für natürliche und juristischen Personen
  • Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)
  • bei juristischen Personen: Handelsregisterauszug oder Kopie des Gesellschaftsvertrages Gewerbezentralregisterauszug
  • Berufshaftpflichtversicherung (gilt nur für Wohnimmobilienverwalter)
  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.

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Nachweise

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Antragsdaten

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Antragsart

Antrag

Art der Tätigkeit, für die die Erlaubnis beantragt wird:

§ 34 c Abs. 1 Nr. 1 GewO (Immobilien- und Mietraumvermittlung)
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume und gewerbliche Räume
§ 34 c Abs. 1 Nr. 2 GewO (Darlehensvermittlung)
Vermittlung des Abschlusses und Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Darlehen (mit Ausnahme von Immobiliardarlehen gem. § 34 i Abs. 1 S. 1 GewO, die ggf. gesondert bei der IHK beantragt werden müssen)
§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 a) GewO (Bauträger)
Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr in eigenem Namen für eigene und fremde Rechnung unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
§ 34 c Abs. 1 Nr. 3 b) GewO (Baubetreuer)
Wirtschaftliche Vorbereitung und Durchführung von Bauvorhaben in fremdem Namen für fremde Rechnung
§ 34 c Abs. 1 Nr. 4 GewO (Wohnimmobilienverwalter)
Verwalten des gemeinschaftlichen Eigentums von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Absatz 2, 3, 5 und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes oder Verwalten von Mietverhältnissen über Wohnräume im Sinne des § 549 des Bürgerlichen Gesetzbuches für Dritte.
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