Informationen

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Antrag Ausnahmegenehmigung auswärtige Fischerprüfung gemäß § 3 Abs. 3 Fischerprüfungsordnung
(Die Fischerprüfung ist bei der unteren Fischereibehörde abzulegen, in deren Bezirk der Prüfling seinen ständigen Wohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde kann Ausnahmen zulassen.)

Hinweise

  • Detaillierte Informationen finden Sie hier.
  • Falls die Ausnahmegenehmigung vorab per E-Mail zugesandt werden soll, geben Sie bitte eine E-Mailadresse an.
  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Antragsdaten

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Hier werden alle benötigten Informationen zum Onlinedienst abgefragt.

Daten der Fischereibehörde, bei der die Prüfung absolviert werden soll

Prüfung

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