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Ermittlung zu respiratorischen Erkrankung gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie an einer respiratorischen Erkrankung (z.B. Influenza oder COVID-19 oder RSV) leiden und Post vom Gesundheitsamt erhalten haben, füllen Sie bitte im Rahmen der Ermittlungen nach § 25 Infektionsschutzgesetz die folgenden Felder aus.

Hinweise

  • Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.

Kosten

  • Es fallen keine Gebühren an.

Unterlagen

  • Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
  • Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
  • Es sind keine Unterlagen erforderlich.

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Antragsdaten

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