Ermittlung zu respiratorischen Erkrankung gemäß § 25 Infektionsschutzgesetz
Wenn Sie an einer respiratorischen Erkrankung (z.B. Influenza oder COVID-19 oder RSV) leiden und Post vom Gesundheitsamt erhalten haben, füllen Sie bitte im Rahmen der Ermittlungen nach § 25 Infektionsschutzgesetz die folgenden Felder aus.
Hinweise
- Alle Eingabefelder, die mit einem Stern * versehen sind, sind Pflichtfelder.
Kosten
- Es fallen keine Gebühren an.
Unterlagen
- Scannen Sie die benötigten Dokumente bitte im PDF / JPG / JPEG oder PNG Format ein.
- Die Dateigröße ist auf 4MB pro Datei beschränkt.
- Es sind keine Unterlagen erforderlich.
Hinweis zum Datenschutz*